Die TE.AM Apotheken impfen wieder!

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten!

Ab dem 16.10.2024 impfen die TE.AM Apotheken wieder gegen Grippe und Covid!
Ihren Impftermin können Sie wie gewohnt mit einem Klick auf einen der folgenden Buttons in einer unserer Apotheken in Gevelsberg, Wuppertal, Dortmund und Hattingen buchen.

Wir freuen uns auf Sie!

Termin zur Schutzimpfung in der Apotheke am Kaiserplatz in Wuppertal
Terminbuchung Impfung - Wuppertal

 

Termin zur Schutzimpfung in der Engelbert Apotheke in Gevelsberg
Terminbuchung Impfung - Gevelsberg

 

Termin zur Schutzimpfung in der Friedrich Apotheke in Sprockhövel
Terminbuchung Impfung - Sprockhövel

 

Termin zur Schutzimpfung in der Paracelsus Apotheke in Hattingen
Terminbuchung Impfung - Hattingen

 

Termin zur Schutzimpfung in der Fleming Apotheke in Dortmund
Terminbuchung Impfung - Dortmund

 

Termin zur Schutzimpfung in der Rats Apotheke in Arnsberg

Terminbuchung Impfung - Arnsberg

 

Termin zur Schutzimpfung in der Hirsch Apotheke in Schalksmühle

Terminbuchung Impfung - Schalksmühle

 

Das Wichtigste in Kürze

Grippeimpfung

Die Grippeimpfung ist eine wichtige Maßnahme, um sich vor der Grippe zu schützen.

 

Grundsätzlich können alle Personen ab 60 Jahren geimpft werden.

Aber auch Personen ab 18 Jahren können geimpft werden, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.

 

Zu diesen Kriterien gehöre:

  • Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens, wie z. B.: – chronische Krankheiten der Atmungsorgane  (einschließlich Asthma und COPD),
    – chronische Herz-Kreislauf-, Leber- und Nierenkrankheiten,
  • Diabetes mellitus und andere Stoffwechselkrankheiten,
  • Multiple Sklerose mit durch Infektionen ausgelösten Schüben sowie weitere chronische neurologische Krankheiten, die zu Atembeschwerden führen können.
  • Auch Personen mit angeborenen oder erworbenen Immundefekten mit T- und/oder B-zellulärer Restfunktion, wie zum Beispiel HIV-Infektion, können geimpft werden.
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen gehören ebenfalls zur Zielgruppe der Grippeimpfung.
  • Des Weiteren können Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen gefährden können, geimpft werden.
  • Personen mit erhöhter beruflicher Gefährdung, wie medizinisches Personal oder Personen in Einrichtungen mit viel Publikumsverkehr, sowie Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können, haben ebenfalls Anspruch auf die Grippeimpfung.
  • Auch bei Reisen in Gebiete, in denen mit der Verbreitung der saisonalen Influenza gerechnet werden muss, ist eine Grippeimpfung empfehlenswert.

 

Es gibt auch bestimmte Krankenkassen, bei denen die Grippeimpfung schon ab 18 Jahren angeboten wird, auch ohne dass die oben genannten Kriterien erfüllt sein müssen.

Zu diesen Krankenkassen gehören die Barmer, BIG direkt gesund, BKK EWE, BKK Melitta HMR, BKK ProVita, BKK VBU, BKK VerbundPlus, DAK-Gesundheit, energie-BKK, IKK Südwest, KKH, Mercedes-Benz BKK, Merck BKK, Mobil Krankenkasse,  Pronova BKK, R+V BKK, Siemens BKK, Techniker Krankenkasse, VIACTIV Krankenkasse und die WMF BK. (Stand 11.12.2023)

 

Auch Privatpatienten ab 18 Jahren können gegen Grippe geimpft werden.

Covid-19 Impfung

COVID-19 Impfung

Grundsätzlich können alle Personen ab dem 12. Lebensjahr in der Apotheke geimpft werden (auch Privatpatienten)

Gesunden Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren wird eine Basisimmunität empfohlen.

Diese besteht aus zwei Impfungen und einem weiteren Antigenkontakt.

Dies kann eine Impfung oder eine Infektion sein.

 

Eine jährliche Auffrischimpfung zusätzlich zu der Basisimmunität sollen erhalten:

  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf: Über 60-Jährige, Personen ab sechs Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohner
    von Pflegeeinrichtungen.
  • Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2-Infektionsrisiko: medizinisches und pflegerisches Personal mit direktem Patienten- oder Bewohnerkontakt
  • Familienangehörige und enge Kontaktpersonen von Patienten unter immunsuppressiver Therapie, die durch eine COVID- Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können.

Die Auffrischimpfungen sollen bevorzugt mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils zwölf Monaten zur letzten Antigenexposition (Impfung oder Infektion) erfolgen.

Gesunden Säuglingen, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren wird derzeit keine COVID-19-Impfung (Grundimmunisierung oder Auffrischimpfung) empfohlen.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Informationen auf dem aktuellen Stand sind und sich je nach Entwicklung der Pandemie und der Impfstrategie ändern können.

Es wird empfohlen, sich regelmäßig über die aktuellen Impfempfehlungen zu informieren.