Corona-Schnelltests

Bitte beachten Sie die neue Nachweispflicht über Ihren Anspruch auf Schnelltests!

Alle wichtigen Informationen finden Sie unten auf dieser Seite in den FAQs

 

Bei folgenden Apotheken können Sie online einen Termin reservieren:

Corona-Schnelltest Hagen

Dorfplatz Apotheke Hagen

 

Corona-Schnelltest Hattingen

Paracelsus Apotheke Hattingen

 

FAQs Corona-Schnelltests

Ja, allerdings muss ein Anspruch auf Testung bestehen!

Anlasslose Testungen asymptomatischer Personen werden nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr durchgeführt.

Einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests haben Besucherinnen und Besucher und Behandelte oder Bewohnerinnen und Bewohner in folgenden Einrichtungen:

  • Krankenhäuser
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen
  • voll- und teilstationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
  • Einrichtungen für ambulante Operationen
  • Dialysezentren
  • ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
  • Tageskliniken
  • Entbindungseinrichtungen
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige (im Sinne des § 19 Satz 1 SGB XI)
  • Personen, die sich freitesten wollen

ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass wir einen Nachweis über Ihren Anspruch auf einen Bürgertest benötigen!

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss gegenüber der testenden Stelle einen entsprechenden Nachweis erbringen!

Zur Freitestung legen Sie bitte den Nachweis über das vorausgegangene, positive Testergebnis vor.

Bei Besuchen in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test häufig direkt vor Ort durchgeführt werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber dargelegt.
Als Nachweis bei der Teststelle kann z.B. dieses Musterformular verwendet werden mit Bestätigung durch das Pflegeheim.
Der Besuch kann aber auch durch andere Mittel, etwa eine Selbstauskunft gegenüber der Teststelle, dargelegt werden.

Pflegende Angehörige müssen ebenfalls gegenüber der Teststelle darlegen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, z.B. durch formlose Selbstauskunft oder einen Beleg des Pflegestatus.

Auch Leistungsberechtigte im Rahmen eines Persönlichen Budgets und bei ihnen beschäftigte Personen müssen diesen Umstand darlegen. Eine leistungsberechtigte Person nach § 29 SGB IX kann dies regelhaft durch einen entsprechenden Bescheid nachweisen.

Wenn Sie keinen der oben genannten Gründe für einen kostenlosen Bürgertest haben und dennoch getestet werden wollen, bieten wir dies natürlich weiterhin gerne gegen ein Entgelt von 9,50€ an.

Wenn Sie in einer unserer Apotheken zu einem Schnelltest auf das Covid-19-Antigen erscheinen, benötigen Sie nur Ihren Personalausweis. Das Vorzeigen einer Krankenkassenkarte ist nicht notwendig. Denken Sie bitte auch daran mit einer geeigneten Maske zum Termin zu erscheinen. Op-Masken oder FFP2-Masken sind ausreichend.

In unseren Teststationen in Wuppertal, Hagen, Gevelsberg, Hattingen, Arnsberg und Sprockhövel treffen Sie auf freundliches und geschultes Personal, dass Sie kostenlos auf das Coronavirus testet. Einen entsprechenden Termin können Sie oben auf dieser Seite mit einem einfachen Klick auf den grünen Button Ihrer Wahl buchen.

Alle Bürgerinnen und Bürger mit einem entsprechenden Anspruch auf kostenlose Testungen mittels PoC-Antigen-Test (Antigen-Schnelltest) dürfen sich täglich testen lassen, wenn die Kapazitäten der Teststationen dies zulassen. Gleiches gilt für Selbstzahler.

Die Probe zum Testen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 wird mit einem Nasen-Abstrich gewonnen. Dabei wird ein Wattestäbchen in Ihre Nase eingeführt und eine Probe der sich in der Nase befindlichen Schleimhaut gewonnen. Auch bieten wir einen Abstrich in der Mundhöhle an.

Nein ist er nicht. Unser Personal ist geschult und praktiziert das Testen nach aller Vorsicht. Des Öfteren geäußerte Ängste, dass das Teststäbchen bis zum Hirn vordringen und dort Beschädigungen verursachen könne, sind schlicht falsch. Zwischen Gehirn und Nase sind unter anderem Knochen und Hirnhaut – eine Schädigung durch den Abstrich ist unmöglich.

Zum kostenlosen Antigentest dürfen Sie nur asymptomatisch erscheinen. Das bedeutet, dass Sie  mit Corona-typischen Symptomen nicht bei uns in der Apotheke vorstellig werden dürfen. Wenn Sie sich zu einem Test anmelden, bestätigen Sie damit, dass Sie symptomfrei sind. Den Apotheken ist das Testen von Corona-symptomatischen Kunden untersagt. Sollten Sie doch mit Symptomen in der Apotheke erscheinen, dürfen wir den Test nicht durchführen.

Häufigste Krankheitszeichen von COVID-19 sind in Husten, Schnupfen und Fieber, Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns sowie allgemeine Schwäche und Atemnot .
Bei Omikron treten überdurchschnittlich oft Appetitlosigkeit sowie extreme Müdigkeit und Kopf- und Gliederschmerzen auf. Außerdem berichteten Infizierte gelegentlich von nächtlichen Schweißausbrüchen.

Nachweislich Infizierte und Kontaktpersonen dürfen sich nach 7 Tagen freitesten, wenn Sie symptomlos sind.  Mit einer Booster-Impfung oder vollständiger Impfung bzw. Impfung plus Genesung innerhalb der letzten drei Monate müssen Kontaktpersonen nicht in Quarantäne und sich somit auch nicht freitesten. Beschäftigte in Gesundheitsberufen müssen zwingend einen PCR-Test durchführen, hier reicht ein Schnelltest nicht aus, um sich freizutesten.

Bei einer mit dem Schnelltest nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 müssen Sie sich sofort isolieren. Das bedeutet: Zuhause bleiben und auch dort möglichst jeden Kontakt vermeiden. Das gilt immer und muss nicht mehr vom Gesundheitsamt angeordnet werden. Einzige Ausnahme von der Isolierung ist der Gang zum Testzentrum oder zum Arzt, um einen PCR-Test zu machen. Dieser ist verpflichtend. Melden Sie dort bitte an, dass Ihr Schnelltest positiv war. Auf dem Weg zum PCR-Test dürfen keine öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden.

Das Ergebnis ist 24h gültig. Nach Ablauf der 24h ist ein erneuter Test notwendig.